Investition

Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigter Patienten können je nach Versicherungsumfang einen Erstattungsanspruch haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung erfolgt.

Über etwaige Ausnahmen der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (z.B. freiwillige Satzungsleistungen, etc.) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Durch die Selbstzahlerbasis ergeben sich für Sie folgende Vorteile:

  • ​ Selbstzahlung hat für den Therapieerfolg durchaus positive Effekte, da die Eigenverantwortung des Klienten betont und die Motivation gestärkt wird, denn Sie investieren in Ihr persönliches Wohlbefinden.
  • Kein monatelanges Warten auf einen Therapieplatz.​

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Ihre Privatsphäre wird gewahrt! Sämtliche Dokumentationen unterliegen der Schweigepflicht und werden nicht an Dritte (Krankenkasse, Versicherungen, …) weitergegeben.​

Mein Angebot: Wenn Sie aus welchem Grunde auch immer nicht zu mir kommen können, kann ich Sie in dringenden Fällen im Gebiet des Chiemgaus auch zu Hause aufsuchen.

Die Honorare bei Heilbehandlungen sind nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Somit entfällt die Umsatzsteuer-Identifikations- Nummer.